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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 23-25 | Private Veräußerungsgeschäfte: Hochpreisiges Wohnmobil als Gegenstand des täglichen Gebrauchs

Bei einem Wohnmobil im Wert von ca. 400.000 € handelt es sich zwar um ein Luxusgut, das aber dennoch nach einem aktuellen Urteil des FG Sachsen als Gegenstand des täglichen Gebrauchs anzusehen ist. Es greift damit die Ausnahme von der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Das ist bei einem Verkauf mit Gewinn innerhalb der Spekulationsfrist für die Steuerpflichtigen positiv, bei Verlusten (und das ist der Normalfall) aber nachteilig.

Der erste schwebende Prozess, den wir für Sie ausgewählt haben, betrifft die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Konkret geht es um eine Regelung, die mit dem Jahressteuergesetz 2010 in das Einkommensteuergesetz eingefügt worden war: die Ausnahme von der Besteuerung für Gegenstände des täglichen Gebrauchs. Der Bundesfinanzhof muss klären: Ist darunter auch ein hochpreisiges Wohnmobil zu subsumieren? Bleibt der Gewinn bei einem Verkauf also steuerlich außen vor? Das Sächsische FG hat dies in erster Instanz so gesehen.

Werden sog. „andere Wirtschaftsgüter” des Privatvermögens innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung verkauft, ist ein Gewinn aus der Veräußerung bekanntlich steuerpflichtig – nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Das gilt bei der Verä...