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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 20-22 | Elektrofahrzeuge: Ausweitung der Vergünstigung bei Privatnutzung und neue hohe Sonderabschreibung

Um die Elektromobilität in Deutschland deutlich voranzubringen, ist mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland” eine sehr lukrative neue Elektroauto-AfA für im Zeitraum vom bis neu angeschaffte, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge im Anlagevermögen geschaffen worden. Zudem wurde die Bruttolistenpreisgrenze für Elektrofahrzeuge bei der sog. Dienstwagenbesteuerung angehoben.

Wir kommen damit für heute auch schon zu unserem letzten Beitrag zum „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland” . Wir stellen Ihnen nun noch die beiden Neuerungen bei Elektrofahrzeugen vor. So ist die Grenze angehoben worden, was den Bruttolistenpreis bei der sog. Dienstwagenbesteuerung angeht. Ein erheblicher Anreiz für den Kauf eines betrieblichen E-Autos ist aber vor allem die Einführung einer hohen Sonderabschreibung. – Aber lassen Sie uns beginnen mit der Ausweitung der Vergünstigung bei der Privatnutzung von Elektrofahrzeugen.

Sowohl Freiberufler und Gewerbetreibende als auch Arbeitnehmer profitieren bekanntlich schon sei...