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Investitions-Booster und Abschreibungsänderungen
Überblick und erste Praxishinweise
[i] Marx in Kanzler/ Kraft/Bäuml/Marx/ Hechtner/Geserich, EStG, 10. Aufl. 2025, § 7, NWB ZAAAJ-80144 Durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland v. (BGBl 2025 I Nr. 161) hat der Gesetzgeber die Abschreibungsregelungen bei Gewinneinkünften geändert. Die degressive Abschreibung für bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird für Investitionen ab dem wieder eingeführt. Zudem ermöglicht § 7 Abs. 2a EStG eine Abschreibung für Elektrofahrzeuge, wobei als steuerliche Anschubfinanzierung und als Investitionsanreiz im Anschaffungsjahr eine Abschreibung von 75 % der Anschaffungskosten gewährt wird.
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I. Gesetzgebungsverfahren
[i]Hörster, NWB 29/2025 S. 1970Nachdem der Bundestag das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland am unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung und des Berichts des BT-Finanzausschusses beschlossen hatte (BT-Drucks. 21/323 v. , BT-Drucks. 21/629 v. ), hat der Bundesrat diesem Gesetz am erwartungsgemäß zugestimmt (BR-Drucks. 281/25 [Beschluss] v. ). Durch die Verkündung im BGBl 2025 I Nr. 161 am