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Pachtverhältnis | Gesellschafterwechsel kein Kündigungsgrund
Der Austausch des Geschäftsführers der juristischen Person oder die Änderung der Gesellschafter begründet keinen Wechsel des Vertragspartners im Pachtvertrag. Eine unbefugte Überlassung an einen Dritten liegt in diesem Fall nicht vor.
Der Gewerbepachtvertrag zwischen den Verpächtern und einer GmbH enthielt eine sog. Change of Control-Klausel, die offenbar aus einem Musterformular von „Haus+Grund“ stammte. Sie nahmen die Verpächter zum Anlass, den Pachtvertrag fristlos zu kündigen, nachdem der frühere Alleingesellschafter und Geschäftsführer der beklagten GmbH 50 % seiner Gesellschaftsanteile an den aktuellen Geschäftsführer der GmbH übertragen hatte. Zum einen stellt nach Ansicht des Gerichts der Wechsel des Gesellschafters auf Pächterseite keinen Inhaberwechsel i. S. der verwend...