Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - II 117/65 BStBl 1971 II S. 251

Gesetze: BGB § 2041

Leitsatz

1. Zum Nachlaß gehören auch diejenigen Grundstücke, welche die Erbengemeinschaft gemäß § 2041 BGB zum Nachlaß erworben hat.

2. Der Erwerb eines zum Nachlaß gehörigen Grundstücks durch einen Miterben zur Teilung des Nachlasses ist auch dann von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn das ererbte Grundstück bereits durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft aus dem Nachlaß ausgeschieden war, hernach aber von dem Ersteher an die zu diesem Zeitpunkt noch bestehende Erbengemeinschaft mit der Wirkung zurückgegeben worden war, daß das Grundstück wieder zum Nachlaß gehörte.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 251
BFHE S. 133 Nr. 101,
RAAAA-98741

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen