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IWB Nr. 15 vom Seite 594

Steuerfreistellung des niederländischen Arbeitslohns auch bei Anwendung der 30 %-Regelung

BFH, Urteil v. 10.4.2025 - VI R 29/22

Dr. Stephan Geserich

[i]BFH, Urteil v. 10.4.2025 - VI R 29/22, NWB UAAAJ-94559 Niederländische Arbeitgeber können Arbeitnehmern, die zwecks Ausübung ihrer Tätigkeit in die Niederlande umziehen oder täglich vom Ausland in die Niederlande reisen, unter bestimmten weiteren Voraussetzungen (z. B. spezifisches Fachwissen, Anwerbung außerhalb der Niederlande) durch den Aufenthalt in den Niederlanden entstehende Mehrkosten (sog. extraterritoriale Kosten) steuerfrei erstatten. Dabei räumt das niederländische Lohnsteuerrecht dem Arbeitgeber im Hinblick auf die steuerfreie Erstattung dieser Kosten ein Wahlrecht ein. Er kann dem Arbeitnehmer entweder die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen, extraterritorialen Kosten erstatten oder dem Arbeitnehmer (ohne Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten) nach positiver Verbescheidung durch die niederländische Steuerbehörde pauschal 30 % des (niederländischen) Arbeitslohns steuerfrei auszahlen. Soweit der Arbeitslohn aufgrund der „30 %-Regelung“ (auch Spezialisten- oder Expertenregelung genannt) in den Niederlanden keiner Besteuerung unterliegt, ist nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung die Subject-to-tax-Klausel des Art. 22 Abs. 1 Buchst. a DBA Niederlande 2012/2016 anzuwenden. Diese werde nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Niederlande einen Teil des Arbeitslohns (70 %) besteuerten. Vielmehr stehe das Besteuerungsrecht insoweit gem. § 50d Abs. 9 Satz 4 EStG Deutschland anteilig zu. Dem ist der , NWB UAAAJ-94559 entgegengetreten.

Kernaussagen
  • Der für eine Tätigkeit in den Niederlanden gezahlte Arbeitslohn eines in Deutschland ansässigen Arbeitnehmers ist auch insoweit nach Art. 14 Abs. 1 i. V. mit Art. 22 Abs. 1 Buchst. a DBA Niederlande 2012/2016 unter Anwendung des Progressionsvorbehalts von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen (freizustellen), als der Arbeitnehmer den Arbeitslohn aufgrund der sog. 30 %-Regelung von seinem Arbeitgeber steuerfrei erhalten hat.

  • Bei der 30 %-Regelung handelt es sich – nach dem insoweit maßgeblichen niederländischen Recht – um die pauschalierte Erstattung von steuererheblichen Aufwendungen des Steuerpflichtigen.

  • Von einer Nichtbesteuerung i. S. von Art. 22 Abs. 1 Buchst. a DBA Niederlande 2012/2016 kann bei einer aufwandsentlastenden Steuerfreistellung – wie bei Freibeträgen und (anderen) steuermindernden Vorschriften im Rahmen der Einkommensermittlung – daher keine Rede sein.S. 595