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Rechtsformneutralität
Das deutsche Gesetz unterscheidet zwischen zwei grundlegenden Besteuerungsregimen: der Besteuerung von Kapitalgesellschaften und der Besteuerung von Personengesellschaften bzw. Personenunternehmen. Für Kapitalgesellschaften gilt das sog. Trennungsprinzip (Besteuerung auf Gesellschafts- und Anteilseignerebene), für Personengesellschaften das Transparenzprinzip (Gewinne werden den Gesellschaftern unmittelbar zugerechnet).
I. Ökonomische Motivation
[i]Freie Wahl der Organisationsform und Verhinderung von FehlallokationenDie Rechtsformneutralität verfolgt das Ziel, dass sich die steuerliche Belastung eines Unternehmens – bei im Übrigen gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen – nicht nur aufgrund der Rechtsform unterscheidet. Jedoch besteht eine unterschiedliche Steuerbelastung, die vielfach als Wettbewerbsverzerrung oder Belastungsungleichheit kritisiert wird (vgl. Kußmaul/Gottfreund, StB 2021 S. 321 ff.). Aus ökonomischer Sicht soll die Steuerbelastung neutrale Entscheidungen ermöglichen: Ein Unternehmen soll sich frei z. B. zwischen einer Kapital- oder Personengesellschaft entscheiden, ohne dass steuerliche Aspekte die Wahl bestimmen. Diese Wettbewerbsneutralität beugt Ressourcenfehlallokationen vor und dient der volkswirts...