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BFH 19.02.2025 XI R 11/22, StuB 15/2025 S. 593

Keine Rückstellung für künftige Wartung von Zügen

(1) Eine öffentlich-rechtliche Wartungsverpflichtung ist wirtschaftlich nicht in der Vergangenheit verursacht, weil wesentliches Merkmal der Überholungsverpflichtung das Erreichen der zulässigen Betriebszeit ist, die den typischerweise auftretenden Ermüdungs- und Abnutzungserscheinungen Rechnung trägt (Anschluss an die , NWB VAAAA-92448, BStBl 1987 II S. 848, und vom - I R 43/15, NWB AAAAG-40094, BStBl 2017 II S. 379). (2) Entsteht eine privatrechtliche Verpflichtung zur Wartung erst mit Ablauf der zulässigen Betriebszeit, kann vor diesem Zeitpunkt kein Erfüllungsrückstand entstehen. (3) Die Korrektur einer Schätzung von Besteuerungsgrundlagen nach Aufklärung des tatsächlich verwirklichten Sachverhalts (hier durch eine Verkehrserhebung) ist kein Ereignis, dem i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO steuerl...