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Einreichung der Klageschrift; Anforderung an die Wirksamkeit bei fehlender qualifizierter elektronischer Signatur
(1) Ist ein Urteil eines FG kumulativ auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt (Mehrfachbegründung), kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn hinsichtlich eines jeden dieser Gründe ein Zulassungsgrund dargelegt wird und gegeben ist. (2) Ein elektronisches Dokument, das aus einem besonderen elektronischen Postfach versandt wird und nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, ist nur dann wirksam auf einem sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereicht, wenn die das Dokument signierende (und damit verantwortende) Person mit der tatsächlich versendenden Person übereinstimmt.
Es entspricht der übereinstimmenden Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes, dass ein elektronisches Dokument, das aus ei...