Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vereinfachungen bei der (Umwelt-)Taxonomie mit Blick auf Nicht-Finanzunternehmen
Die Europäischen Kommission hat im Rahmen der Omnibus-Initiative vom auch weitgehende Änderungen der Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) sowie der zugehörigen delegierten Rechtsakte sowohl für Nicht-Finanz- als auch für Finanzunternehmen vorgeschlagen, welche darauf abzielen, Bürokratielasten zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Diese Vorschläge und die diesbezüglichen Rückmeldungen aufgreifend hat die Europäischen Kommission am eine neue delegierte Verordnung (C(2025) 4568 final) mit Blick auf die Taxonomie-Berichterstattung erlassen, welche Änderungen an verschiedenen diesbezüglichen delegierten Verordnungen vornimmt. Inhaltlich werden hierdurch insbesondere Wesentlichkeiten eingeführt, die zu meldenden Datenpunkte reduziert und Vereinfachungen beim DNSH-Kriterium vorgenommen. Im Beitrag werden die Änderungen in den Kontext der Taxonomie-Berichterstattung eingeordnet sowie anschließend kommentierend dargestellt und gewürdigt.
Einordnung
Die Europäische Kommission hat auf Druck des Rats der Europäischen Union und unter dem Schlagwort des Bürokratieabbaus am weitreichende Vorschläge zur Reduzierung von Nachhaltigkeitsberichte...