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Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
In unserer Rubrik „Buchführungsfall des Monats“ werden beispielhafte Geschäftsvorfälle aus der betrieblichen und steuerberatenden Praxis nach den Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04 kontiert.
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In der Handelsbilanz können selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aktiviert werden. Im Falle der Aktivierung sind diese mit den bei der Entwicklung anfallenden Herstellungskosten zu bewerten. In der Steuerbilanz besteht für nicht entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ein Aktivierungsverbot.
In diesem Buchführungsfall setzt ein Unternehmer eine von seinen Mitarbeitern programmierte Software in der eigenen Fertigung ein.