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Tipps und Tricks in der ZV: Pfändung des Rückzahlungsanspruches bei Nutzung des Kontos eines Dritten
Auch nach Einführung und Reform des Pfändungsschutzkontos ist eine Kontenpfändung immer noch eine vielversprechende Möglichkeit, pfändbare Beträge zu realisieren. Da Pfändungsschutz grundsätzlich nur bei einem Pfändungsschutzkonto besteht, unterliegen die Guthaben eines normalen Girokontos grundsätzlich der Pfändung. Viele Schuldner hatten bereits vor der Kontenpfändungsreform einen Weg gefunden, eine Kontenpfändung zu unterlaufen: sie nutzen das Konto eines Dritten, um ihren bargeldlosen Zahlungsverkehr abzuwickeln. Dies hat sich auch nach Einführung und Reform des Pfändungsschutzkontos nicht geändert.
Das Problem in der Praxis
Auch die Reform der Kontenpfändung hat nichts daran geändert, dass viele Schuldner ihre Zahlungen bzw. Geldgeschäfte über das Konto eines Dritten laufen lassen. Auf diese Weise ersparen sich die Schuldner Ärger und Arbeit und entziehen sich gleichzeitig den berechtigten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger. Will der Gläubiger im Rahmen der Forderungspfändung auf ein Kontoguthaben zugreifen, muss ein Titel gegen den Kontoinhaber vorliegen. Nutzt der Schuldner aber das Konto eines Dritten, so ist dieser Dritte der Kontoinhab...