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BFH Urteil v. - V R 130/66 BStBl 1970 II S. 856

Leitsatz

Die Fautfracht kann auch dann nicht zur Bemessung der Umsatzsteuer herangezogen werden, wenn sie auf Grund eines Chartervertrags über zusammengesetzte Reisen und nur für den letzten Reiseabschnitt vereinnahmt wurde (Ergänzung des BFH-Urteils V R 118/66 vom , BFH 98, 225, BStBl II 1970, 363).

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 856
BFHE S. 150 Nr. 100,
YAAAA-98636

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