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BFH Urteil v. - I R 6/68 BStBl 1970 II S. 802

Leitsatz

1. Ist für Verbindlichkeiten wegen Verletzung fremder Patentrechte eine Rückstellung zu bilden (BFH-Urteil I R 81/66 vom , BFH 96, 510, BStBl II 1970, 15), kann diese in der Regel nach dem höheren der dem Steuerpflichtigen zugänglichen Berechnungsmaßstäbe bemessen werden (dem "Verletzergewinn").

2. Für die Kosten eines Passivprozesses kann in der Regel - ebenso wie für die Kosten eines Aktivprozesses - eine Rückstellung erst gebildet werden, wenn die Streitsache rechtshängig geworden ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 802
BFHE S. 20 Nr. 100,
GAAAA-98616

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