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Verbraucherschutz | Greenwashing soll eingedämmt werden (BMJV)
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
Strengere Anforderungen für die Verwendung allgemeiner Umweltaussagen: Allgemeine Umweltaussagen über ein Produkt wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ sollen nur noch zulässig sein, wenn sie auch belegt werden können. Sie dürfen nicht auf das gesamte Produkt bezogen verwendet werden, wenn die Umweltaussage tatsächlich nur auf einen Teilaspekt des beworbenen Produkts zutrifft. Werbeaussagen über künftige Umweltleistungen wie „bis 2030 sind alle unsere Verpackungen vollständig recyclingfähig“, muss künftig ein realistischer, öffentlich einsehbarer Umsetzungsplan beigefügt sein.
Besondere Anforderungen für Aussagen über die Kompensation von Treibhausgasen: Für die Werbung mit Aussagen über die Kompensation...