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NWB Sanieren Nr. 7 vom Seite 205

Navigieren in schwerer See

Ruth Sterzinger | Redakteurin | nwb-sanieren-redaktion@nwb.de

Gerade im B2B-Geschäft (Business to Business) entscheiden Vertrauen, stabile Beziehungen und die Fähigkeit, langfristige Partnerschaften zu festigen, oft über den Fortbestand eines Unternehmens. Der Beitrag „Der Vertrieb als Rettungsanker im IDW S 6-Sanierungskonzept“ von Ralf H. Komor ab zeigt anhand einer fiktiven Geschichte, warum eine systematische Integration des B2B-Vertriebs in das IDW S 6-Sanierungskonzept unverzichtbar ist. Sehr anschaulich erklärt der Autor, warum es nicht gerade clever ist, den B2B-Vertrieb im Sanierungskonzept zu vernachlässigen. Den Beitrag runden eine kurze Zusammenfassung der Thesen in einem FAQ und eine Checkliste ab, die Sie über die NWB Datenbank (über www.nwb.de) im Word-Format herunterladen und gleich verwenden können.

Seit mehreren Jahren reiht sich gefühlt die eine Krise an die nächste … Kriege, Corona-Pandemie, Energiekrise, die Strompreise werden doch nicht so gesenkt, wie erhofft, weil die öffentlichen Kassen leer sind. Oft greift in diesen Situationen der Staat ein und sichert damit Arbeitsplätze bzw. auch die notwendige Versorgung der Bevölkerung, indem er Unternehmen am Leben hält, die strategisch wichtig sind. Matthias Müller und Philipp Seitz zeigen in ihrem Beitrag „Staatliche Rettungsmaßnahmen für Unternehmen“ ab , wann dieses Eingreifen notwendig ist, dass es aber auch zur Marktverzerrung führen kann, weshalb auch den staatlichen Maßnahmen Grenzen zu setzen sind.

Der Bundesfinanzhof hat sich unlängst in gleich drei Entscheidungen, die alle am selben Tag veröffentlicht wurden, der Thematik „Vorsteuerabzug und Vorsteuervergütung bei Insolvenzverfahren“ angenommen, die Dr. Thomas Streit und Dr. Yue Siebel-Kaufmann ab darstellen: Die Vorsteueraufteilung richtet sich bei Unternehmenseinstellung grundsätzlich nach der früheren unternehmerischen Tätigkeit des Insolvenzschuldners. Führt der Insolvenzverwalter das Unternehmen des Insolvenzschuldners in der Form fort, dass er keine bzw. kaum Verwertungshandlungen vornimmt, richtet sich die Vorsteueraufteilung ausnahmsweise nach der Gesamttätigkeit des Insolvenzschuldners während des Insolvenzverfahrens.

Christian Hidding, Ulf Brinkmann und Markus Freitag führen uns ab in ihrem Beitrag „Bankenspiegel“ in die Tiefe der Zusammenhänge zwischen Krediten und Sicherheiten gerade in Krisensituationen ein: So gut wie nie sind sich Unternehmer in Krisensituationen darüber im Klaren, was Sie wann unterschrieben haben und was das für den Fall einer möglichen Insolvenz auch für sie persönlich bedeutet. Wenn sich aber die Krise abzeichnet, ist es regelmäßig für etwaige Anpassungen zu spät. Besser also schon einmal im laufenden Betrieb prüfen, welche Kredite überhaupt vorhanden und wie sie abgesichert sind. Manche sind durch fortwährende Ratenzahlungen schon übersichert! Dann sollte man dringend handeln, um die Sicherheiten eventuell für andere Kredite einsetzen zu können.

Mit besten Grüßen,

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
NWB Sanieren 7/2025 Seite 205
JAAAJ-95458