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Steuerliche Einordnung von Baumaßnahmen
Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, (nachträgliche) Herstellungskosten sowie anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Vermietungsobjekten
Der nachfolgende Beitrag erläutert die Abgrenzung von Baumaßnahmen hinsichtlich ihrer steuerlichen Einordnung als Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, (nachträgliche) Herstellungskosten sowie anschaffungsnahe Herstellungskosten. Diese Bestimmung hat eine elementare Bedeutung für die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, da Erhaltungsaufwendungen nach dem Abflussprinzip des § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG für das Kalenderjahr abzusetzen sind, in welchem sie geleistet wurden, während Anschaffungskosten/Herstellungskosten/anschaffungsnahe Herstellungskosten die AfA-Bemessungsgrundlage des Vermietungsobjekts erhöhen und ein Werbungskostenabzug über die AfA nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG erfolgt. Als zentrale Verwaltungsanweisung dient das (BStBl 2003 I S. 386). Hinsichtlich der anschaffungsnahen Herstellungskosten wird im nachfolgenden Beitrag auf die zahlreiche Rechtsprechung der vergangenen Jahre eingegangen.S. 34
I. Überblick über die steuerlichen Rechtsfolgen
[i]Stufenweise Prüfung der BaumaßnahmenEinen ersten Überblick über die unterschiedlichen Rechtsfolgen gibt das folgende Schaubild:
Für den Rechtsanwender bietet sich bei der Zuordnung der Aufwendungen diese stufenweise Prüfung an. Werden somit die Schritte 1 bi...