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NWB Nr. 29 vom Seite 25

Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Aus- und Fortbildungskosten

Einordnung und Abzugsfähigkeit von entstandenen Aufwendungen

Vanessa Bauer

[i]Schmidt, Ausbildungskosten/Studienkosten/Bildungsaufwendungen, Grundlagen, NWB CAAAE-86172 Bereits im Rahmen der erstmaligen Ausbildung können zum Teil hohe Kosten in Form von Lehrgangs- und Studiengebühren, Unterkunfts- und Fahrtkosten entstehen. Jedoch auch nach Abschluss der (Erst-)Ausbildung müssen sich Arbeitnehmer stetig fortbilden, um nicht den Anschluss zu verlieren. Das Steuerrecht differenziert hinsichtlich der Einordnung und Abzugsfähigkeit von entstandenen Aufwendungen zwischen Ausbildungskosten, Kosten für Fort- und Weiterbildung sowie Kosten für die Allgemeinbildung. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Einordnung und Abzugsfähigkeit von entstandenen Kosten.

I. Rechtsgrundlagen und grundlegende Begriffsbestimmungen

[i]RechtsgrundlagenSteuerliche Abzugsmöglichkeiten für entstandene Aufwendungen der Aus- und Fortbildung lassen sich insbesondere den folgenden Vorschriften/Verwaltungsanweisungen entnehmen:

[i]Grundlegende BegriffsbestimmungenDas Steuerrecht differenziert zwischen Ausbildungskosten für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium, Ausbildungskosten für eine Zweitausbildung oder ein Zweitstudium, Kosten für Fort- und Weiterbildungen sowie Kosten für die Allgemeinbildung. Liegt e...