Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Aus- und Fortbildungskosten
Einordnung und Abzugsfähigkeit von entstandenen Aufwendungen
[i]Schmidt, Ausbildungskosten/Studienkosten/Bildungsaufwendungen, Grundlagen, NWB CAAAE-86172 Bereits im Rahmen der erstmaligen Ausbildung können zum Teil hohe Kosten in Form von Lehrgangs- und Studiengebühren, Unterkunfts- und Fahrtkosten entstehen. Jedoch auch nach Abschluss der (Erst-)Ausbildung müssen sich Arbeitnehmer stetig fortbilden, um nicht den Anschluss zu verlieren. Das Steuerrecht differenziert hinsichtlich der Einordnung und Abzugsfähigkeit von entstandenen Aufwendungen zwischen Ausbildungskosten, Kosten für Fort- und Weiterbildung sowie Kosten für die Allgemeinbildung. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Einordnung und Abzugsfähigkeit von entstandenen Kosten.
I. Rechtsgrundlagen und grundlegende Begriffsbestimmungen
[i]RechtsgrundlagenSteuerliche Abzugsmöglichkeiten für entstandene Aufwendungen der Aus- und Fortbildung lassen sich insbesondere den folgenden Vorschriften/Verwaltungsanweisungen entnehmen:
BStBl 2010 I S. 721,
BStBl 2020 I S. 1228.
[i]Grundlegende BegriffsbestimmungenDas Steuerrecht differenziert zwischen Ausbildungskosten für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium, Ausbildungskosten für eine Zweitausbildung oder ein Zweitstudium, Kosten für Fort- und Weiterbildungen sowie Kosten für die Allgemeinbildung. Liegt e...