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Grundsteuer | Keine Anpassung eines Bodenwerts durch die Finanzbehörde (FG)
Das FG Düsseldorf hat zur Anpassung eines Bodenwerts durch die
Finanzbehörde aufgrund eines abweichenden Entwicklungszustands und zur
Einordnung einer Grundstücksfläche als "besondere" Fläche der Land- und
Forstwirtschaft entschieden (
Gr,BG; NZB anhängig, BFH-Az. II B 50/25).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten darum, ob das FA berechtigt war, aufgrund eines abweichenden Entwicklungszustands einen eigenen Bodenwert abzuleiten: Das zu bewertende Grundstück im Außenbereich ist 1.020 qm groß und befindet sich in einer weitläufigen Bodenrichtwertzone, die für eine landwirtschaftliche Nutzung 5,50 €/qm und für baureifes Land einen Bodenrichtwert in Höhe von 90 €/qm ausweist.
Das beklagte FA bewertete das mit Baumbeständen ve...