Suchen Barrierefrei
BBK Nr. 14 vom Seite 625

Aus dem Dornröschenschlaf erwacht

Beate A. Blechschmidt | Verantw. Redakteurin | bbk-redaktion@nwb.de

Märchen beginnen meist mit einem Hauch von Magie. Auch die Kassen-Nachschau hat etwas Märchenhaftes an sich: fast jeder hat von ihr gehört, wenige sahen sie, manche glaubten nicht so recht an ihre praktische Umsetzung. Doch damit ist es nun vorbei.

Der treffende Vergleich von Tobias Teutemacher, der die Kassen-Nachschau als Dornröschen beschreibt, das durch den „Prinzen“ Bundesrechnungshof wachgeküsst wurde, bringt es auf den Punkt. Lange Zeit war die Kassen-Nachschau – eingeführt durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, geregelt in § 146b AO und seit dem anzuwenden – eher ein theoretisches Instrument. Zwar diente sie von Beginn an dazu, das Entdeckungsrisiko für steuerlich relevante Manipulationen zu erhöhen. Doch in der Praxis wurde sie von den Finanzbehörden über Jahre hinweg eher zögerlich eingesetzt.

Erst mit den wiederholten Hinweisen des Bundesrechnungshofs auf die ungenutzten Potenziale und dem Ruf nach mehr Kontrolle hat sich das geändert. Seit 2024 ist eine deutliche Belebung festzustellen: Betriebsprüfer führen vermehrt unangekündigte Prüfungen vor Ort durch – mit spürbarem Nachdruck. Unterstützt wird diese Entwicklung nun auch durch die Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Abs. 4 AO, die eine weitere Zunahme der Kassen-Nachschauen erwarten lässt.

Tobias Teutemacher erläutert in seinem Beitrag ab die praktischen Auswirkungen und rechtlichen Hintergründe der Kassen-Nachschau 2025. Für Steuerpflichtige – und damit auch für die steuerberatenden Berufe – wird deutlich: Die Anforderungen an die tägliche Kassenführung steigen. Wer nicht ordentlich dokumentiert oder gar manipuliert, riskiert nicht nur ein Bußgeldverfahren, sondern unter Umständen auch ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren.

Was bleibt? Vielleicht die Erkenntnis, dass auch wachgeküsste Dornröschen ihre Wirkung nicht verfehlen – jedenfalls dann nicht, wenn sie unangekündigt zur Tür hereinkommen. Und dass man auf das eine oder andere Märchen vielleicht doch lieber verzichtet hätte.

Herzliche Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
BBK 2025 Seite 625
NAAAJ-95192