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Sächsisches FG Urteil v. - 5 K 612/24

Gesetze: BewG § 247 Abs. 2, BewG § 253 Abs. 1, BewG § 255, BewG § 257, GG Art. 3 Abs. 1

Grundsteuer

Bewertung im vereinfachten Ertragswertverfahren ist verfassungsgemäß

Leitsatz

1. Gegen das nach den neuen Regelungen des Grundsteuergesetzes für die Bewertung maßgebliche typisierte vereinfachte Ertragswertverfahren bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

2. Die Anwendung einer durchschnittlichen Miete auf statistischer Grundlage ist ein vereinfachtes Massenverfahren, insbesondere für die Fälle, in denen Grundstücke eigengenutzt, ungenutzt oder unentgeltlich überlassen werden. Eine individuelle Wertermittlung erfolgt in dem typisierten Massenverfahren nicht.

3. Die Heranziehung der von den unabhängigen Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwerte ist eine verfassungsrechtlich unbedenkliche typisierende Bewertungsmethode, die der Vereinfachung der Grundsteuerwertermittlung dient. Sie sind deswegen von den Finanzbehörden und -gerichten ungeprüft und ohne eigenen Bewertungsspielraum der Ermittlung des Bedarfswerts zugrunde zu legen.

Fundstelle(n):
UAAAJ-95181

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