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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 2 K 215/22 EFG 2025 S. 752 Nr. 10

Gesetze: UmwStG § 22 Abs. 2 Satz 4

Keine nachträglichen fiktiven Anschaffungskosten im Sinne des § 22 Abs. 2 Satz 4 UmwStG durch einen nicht versteuerten Einbringungsgewinn II

Leitsatz

Ein Einbringungsgewinn II im Sinne des § 22 Abs 2 Satz 1 UmwStG führt nur dann zu nachträglichen Anschaffungskosten der im Rahmen eines qualifizierten Anteilstauschs erhaltenen Anteile bei dem Einbringenden im Sinne des § 22 Abs 2 Satz 4 UmwStG, wenn er auch versteuert worden ist. Ist eine nachträgliche Versteuerung eines Einbringungsgewinns II nicht mehr möglich, sind im Falle der Veräußerung der im Rahmen eines Anteilstauschs erhaltenen Anteile die historischen Anschaffungskosten dieser Anteile anzusetzen.

Fundstelle(n):
EFG 2025 S. 752 Nr. 10
ZAAAJ-95175

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