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MFA Nr. 8 vom

Die Welt der IGeL – Individuelle Gesundheitsleistungen

Von Kathrin Mann (MHBA)

Bereits bei der Anmeldung in vielen Arztpraxen oder Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) werden Patienten eine Vielzahl von Zusatzleistungen angeboten, die sie gegen Selbstzahlung in Anspruch nehmen können. Diese individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, sorgen immer wieder für Diskussionen – sowohl in den Medien als auch unter den Patienten selbst. Sind sie eine wertvolle Ergänzung zur medizinischen Versorgung oder eher ein lukratives Geschäftsmodell?

Was wird als IGeL definiert?

Gesetzliche Krankenkassen und Leistungserbringer müssen sich nach den Gesetzen richten, die in Deutschland bzw. in der europäischen Union gelten. Die Gesetze, die die Grundlage der erstattungsfähigen Leistungen sind, finden sich im Sozialgesetzbuch V (SGB V). Hier ist festgelegt, was eine medizinische Leistung darstellt – diese muss auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

„Etwa 74 Millionen Menschen sind in Deutschland gesetzlich krankenversichert. Sie haben Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung – so formuliert es das Gesetz. Mit Aufgaben, den Leist...

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