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Online-Nachricht - Donnerstag, 10.07.2025

Berufsrecht | beA-Störung beim Gericht – kein Fax nötig, um Frist zu wahren (BRAK)

Dekorative GrafikTechnische Störungen im Verantwortungsbereich der Justiz können einen Wiedereinsetzungsgrund darstellen. Anwälte, die deswegen an der fristwahrenden Übermittlung von Schriftsätzen gehindert sind, müssen in einem solchen Fall auch nicht vorsorglich auf alternative Übermittlungswege wie Fax ausweichen (OLG Celle, Beschluss v. – 14 U 226/24). Hierüber informiert die BRAK.

Sachverhalt: In dem zugrunde liegenden Berufungsverfahren versuchte der Prozessbevollmächtigte in den späten Abendstunden des Fristtages mehrfach vergeblich, die Berufungsbegründung über das beA an das OLG Celle zu übermitteln. Ursache war eine technische Störung des Intermediärs der niedersächsischen Justiz, die bis in den Folgetag andauerte. Trotz insgesamt fünf Versuchen konnte die Nachricht ...

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