Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Berufsrecht | beA-Störung beim Gericht – kein Fax nötig, um Frist zu wahren (BRAK)
Technische Störungen im
Verantwortungsbereich der Justiz können einen Wiedereinsetzungsgrund
darstellen. Anwälte, die deswegen an der fristwahrenden Übermittlung von
Schriftsätzen gehindert sind, müssen in einem solchen Fall auch nicht
vorsorglich auf alternative Übermittlungswege wie Fax ausweichen (OLG Celle,
Beschluss v. – 14 U 226/24). Hierüber informiert die
BRAK.
Sachverhalt: In dem zugrunde liegenden Berufungsverfahren versuchte der Prozessbevollmächtigte in den späten Abendstunden des Fristtages mehrfach vergeblich, die Berufungsbegründung über das beA an das OLG Celle zu übermitteln. Ursache war eine technische Störung des Intermediärs der niedersächsischen Justiz, die bis in den Folgetag andauerte. Trotz insgesamt fünf Versuchen konnte die Nachricht ...