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BGH 02.07.2025 IV ZR 93/24, NWB 28/2025 S. 1900

Vermächtnis | Zuwendung von Todes wegen an einen den Erblasser behandelnden Arzt

Eine Zuwendung von Todes wegen zugunsten des Hausarztes des Erblassers ist nicht deshalb unwirksam (vgl. § 134, § 2171 Abs. 1 BGB), weil sie gegen ein den Hausarzt treffendes berufsständisches Verbot (hier: § 32 Abs. 1 Satz 1 der Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe – BO-Ä) verstößt.

Anmerkung:

§ 32 Abs. 1 Satz 1 BO-Ä regelt das Verhältnis zwischen dem Arzt und der für ihn zuständigen Landesärztekammer. Die Vorschrift verbietet deshalb nur ein Verhalten des Arztes, dem es nicht gestattet ist, Geschenke oder andere Vorteile zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen. Nicht geschützt von diesem Verbot wird hingegen der zuwendende Patient oder die Erwartung seiner Angehörigen, diesen zu beerben. Die Vorschrift zielt darauf ab, die Unabhängigkeit des behandelnden Arztes sowie das Ansehen und die Integri...