Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Berufsrecht | BVerwG: Anwälte müssen beA-Eingangsbestätigung kontrollieren (BRAK)
Anwälte, die einen fristgebundenen
Schriftsatz per beA einreichen, müssen kontrollieren, ob sie vom Gericht eine
automatisierte Eingangsbestätigung nach § 55a Abs. 5 Satz 2 VwGO erhalten
haben. Die Kontrolle des Signaturprotokolls reicht hingegen nicht aus ( 5 B 8.25, 5 B 8.25 (5 B 4.25)). Hierüber informiert
die BRAK.
Sachverhalt: Der Anwalt hatte zwar in einem Verwaltungsverfahren eine Beschwerdebegründung signiert, per beA an das OVG versendet und die Versendung anhand des Signaturprotokolls geprüft. Er trug jedoch weiter vor, seine Software unterstütze den Versand bestimmter Anlagen nicht, weshalb auch der hier in Rede stehende Schriftsatz aus technischen Gründen nicht habe übermittelt werden können. Von diesen Umständen habe er zuvor nichts gewusst; auch d...