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NWB Nr. 28 vom Seite 1902

Aktuelle finanzgerichtliche Rechtsprechung zum Verspätungszuschlag gem. § 152 AO

Klärungsbedarf bei der Ausübung des Ermessens und der Geltung von Rückausnahmen nach § 152 Abs. 3 AO

Zekiye Kaya

[i]Kahl-Hinsch in Zugmaier/Nöcker, AO Kommentar, § 152, NWB TAAAG-97814 Seit der umfassenden Neuregelung der gesetzlichen Bestimmung zum Verspätungszuschlag durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v.  (BGBl 2016 I S. 1679) beschäftigt die Norm diverse Finanzgerichte. So ist insbesondere nicht abschließend geklärt, welche Kriterien bei der Ausübung des Ermessens im Rahmen der Neuregelung heranzuziehen sind. Klärungsbedarf besteht ferner hinsichtlich der Anwendung bestimmter Ausnahmeregelungen des § 152 Abs. 3 AO für Feststellungserklärungen. Der nachfolgende Beitrag gibt zunächst einen kurzen Überblick über die Norm und beschäftigt sich sodann mit den aktuellen Entscheidungen der Finanzgerichte, die größtenteils nicht rechtskräftig sind.

I. Verspätungszuschlag nach § 152 Abs. 1 AO

[i]ErmessensentscheidungGemäß § 152 Abs. 1 Satz 1 AO kann gegen denjenigen, der seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachkommt, ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Von der Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist nach § 152 Abs. 1 Satz 2 AO abzusehen, wenn der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass die Verspätung entschuldbar ist. Somit hat die Finanzverwaltung in den Fällen des § 152 S. 1903Abs. 1 AO, wenn die Verspätung des Erkläru...