Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grundsteuerliches Bewertungsrecht nach der Reform
Aktualisierung der Anwendungserlasse im Bundesmodell − Teil 2: Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens/Anwendung des GrStG ab 2025
[i]Eisele, Teil 1, NWB 27/2025 S. 1850Mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) v. (BGBl 2019 I S. 1794) wurde für die Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Grundsteuer ab ein neuer Siebenter Abschnitt im Zweiten Teil des Bewertungsgesetzes mit Wirkung für die Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 eingefügt (vgl. hierzu die §§ 218 bis 266 BewG). Die Finanzverwaltung hatte hierzu mit koordinierten Ländererlassen v. (BStBl 2021 I S. 2334 sowie S. 2369) ihre Auslegung des reformierten grundsteuerlichen Bewertungsrechts betreffend das „Bundesmodell“ dokumentiert. Ergänzend hierzu äußerten sich die koordinierten Ländererlasse v. (BStBl 2022 I S. 1171) zur Anwendung des Grundsteuergesetzes ab . Nachdem sich Teil 1 des Beitrags dem bewertungsrechtlichen Verfahrensrecht sowie der [i]Koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 30.4.2025, BStBl 2025 I S. 1273 und S. 1296Bewertung des Grundvermögens gewidmet hatte (), geht Teil 2 basierend auf den koordinierten Ländererlassen v. (BStBl 2025 I S. 1273/AEBewGrSt LuF 2025) sowie v. (BStBl 2025 I S. 1296/AEGrStG 2025) nunmehr auf ausgewählte Einzelthemen zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sowie zur Anwendung des Grundsteuergesetzes ab ein.