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BFH Urteil v. - IV R 72/69 BStBl 1970 II S. 497

Leitsatz

Der Steuerpflichtige, der im finanzgerichtlichen Verfahren obgesiegt hat, ist als Revisionsbeklagter befugt, tatsächliche Feststellungen des FG, die zu einer ihm ungünstigen Entscheidung des BFH führen können, bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung vor dem BFH mit Verfahrensrügen anzugreifen (Gegenrüge).

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 497
BFHE S. 21 Nr. 99,
OAAAA-98499

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