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SV-Status | Früherer Kanzleiinhaber als „freier Mitarbeiter“
Eine selbstständige und eigenverantwortliche Tätigkeit eines als „freier Mitarbeiter“ in einer Steuerberatungsgesellschaft tätigen Steuerberaters ist jedenfalls nach Entziehung des Zeichnungsrechts nicht (mehr) möglich.
Die Handlungsmacht des Steuerberaters sei unter dem ab dem Jahr 2010 geltenden Vertrag offenbar auch in der „gelebten“ Vertragsbeziehung massiv eingeschränkt gewesen, so das Gericht. Im Anwaltsbrief v. [...] sei der Steuerberater wegen Nicht- oder Schlechterfüllung seiner „Arbeitsleistungen“ und Pflichtverstößen „abgemahnt“ und aufgefordert worden, unverzüglich seinen vertraglichen Pflichten nachzukommen, ansonsten müsse er mit einer außerordentlichen Kündigung rechnen. Diese Wortwahl lege einen arbeitsvertraglichen Kontext nahe und spreche gegen eine selbstständi...