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Strafrecht | Verurteilung zweier Fondsmanager im Zusammenhang mit "Cum-Ex-Geschäften" bestätigt (BGH)
Der BGH hat die Verurteilung zweier
Londoner Fondsmanager im Zusammenhang mit "Cum-Ex-Geschäften" bestätigt ().
Nach den Feststellungen des Landgerichts waren die beiden Angeklagten neben anderen gesondert Verfolgten als Fondsmanager der Londoner Duet-Gruppe im Jahr 2010 daran beteiligt, mittels eines von der Hamburger Varengold Bank aufgelegten Publikumsfonds außerbörsliche Future-Kontrakte mit einem Leerverkäufer rund um den Dividendenstichtag abzuschließen und sich anschließend über eine Depotbank durch unrichtige Angaben vom zuständigen Finanzamt zuvor nicht gezahlte Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt ca. 92 Mio. € anrechnen und "erstatten" zu lassen (sog. Cum-ex-Geschäfte).
Die beiden Angeklag...