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STFAN Nr. 7 vom

Kryptowerte in der Steuererklärung – Deklarations- und Nachweispflichten bestimmter Kryptowerte

Von Prof. Dr. Daniel R. Kälberer, LL.M.

Mit Datum vom hat die Finanzverwaltung ihr Anwendungsschreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten aktualisiert. Neu aufgenommen wurden umfangreiche Erklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten sowie Anpassungen in der Terminologie.

Einführende Anmerkungen und Begriffsbestimmung

Das ersetzt das bisherige in welchem die Finanzverwaltung erstmals zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token Stellung genommen hatte.

Zur Unterscheidung von Kryptowerten kann auf die folgende Differenzierung zurückgegriffen werden:

  • Currency oder Payment Token sind Kryptowerte, die als Tauschmittel eingesetzt, aber auch zu Spekulationszwecken gehalten werden. Sie werden nicht von einer Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert und haben daher nicht den gesetzlichen Status einer Währung, werden aber – wirtschaftlich betrachtet – als Tauschmittel akzeptiert. Zu den bekanntesten Currency Token gehören beispielsweise Bitcoin und Ether.

  • Utility Token sind Kryptowerte, die bestimmte Nutzungsrechte (z. B. Zugang zu einem ggf. ...

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
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