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Einkommensteuer | Wohnungswirtschaftliche Verwendung i. S. des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; Tilgung eines Darlehens des Ehegatten
Die Tilgung eines von dem Ehegatten des Zulageberechtigten aufgenommenen Darlehens ist keine nach § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG begünstigte wohnungswirtschaftliche Verwendung des in einem Altersvorsorgevertrag gebildeten geförderten Kapitals (Bezug: § 10a, § 26 Abs. 1, § 79, § 82 Abs. 1 Satz 1, § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alternative 2, Satz 5, § 92b, § 93 Abs. 1 Satz 1, Satz 4 Buchst. a, Buchst. c, Abs. 1a EStG; § 765 Abs. 1 BGB).
Gemäß § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG kann der Zulageberechtigte das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete und geförderte Kapital unter weiteren, hier nicht streitigen Voraussetzungen bis zum Beginn der Auszahlungsphase unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung (Alternative 1) oder zur Tilgung eines zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens verwenden (Alternative 2, sog. Entschuldungsalternative). Nich...