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BFH Urteil v. - V R 135/68 BStBl 1970 II S. 384

Leitsatz

Durch das nicht näher substantiierte Vorbringen, ein Mitglied des erkennenden Gerichts habe sich "ohne zureichenden Hinderungsgrund" vertreten lassen, wird keine "Tatsache" bezeichnet, die den Mangel der vorschriftswidrigen Besetzung ergibt.

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 384
BFHE S. 239 Nr. 98,
ZAAAA-98465

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