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NWB Nr. 27 vom Seite 1840

Kindergeldanspruch bei Auslandsstudium im Drittland

Nachweisanforderungen für den Bezug von Kindergeld

Matthias Trinks

[i]Meier, Kindergeld, Grundlagen, NWB JAAAA-57071 Der Anspruch auf Kindergeld setzt grundsätzlich voraus, dass das Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, hilfsweise in einem anderen EU- oder EWR-Staat. Bei einem Studium in einem Drittstaat, wie beispielsweise der Türkei, gelten daher besondere Anforderungen, um den Kindergeldanspruch in Deutschland aufrechtzuerhalten.

I. Kindergeldanspruch bei Auslandsstudium

[i]Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des KindesEin Anspruch auf Kindergeld besteht generell nur für Kinder mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in

  • Deutschland,

  • der übrigen EU oder

  • den weiteren EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen).

Hinweis:

Weitere (betragsmäßig geringere) Kindergeldansprüche können sich im Verhältnis zu bestimmten Staaten auch aus dem Abkommensrecht ergeben.

Im Falle eines Studiums des Kindes im Drittland, verlagert sich dessen Hauptwohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt mithin regelmäßig in das Gebiet außerhalb des EWR. In der Folge würde der Kindergeldanspruch des Berechtigten grundsätzlich erlöschen.

[i]Beibehalten des Inlandswohnsitzes in der elterlichen WohnungJedoch hat der BFH bereits mit Urteil v.  - VI R 107/99 (BStBl 2001 II S. 294) klargestellt, dass ein Kind im Falle eines Auslandsstudiums einen inlä...BStBl 2023 II S. 970