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Die Einbeziehung von Stakeholdern im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Teil 2: Umsetzung in den Nachhaltigkeitserklärungen nach ESRS zum Geschäftsjahr 2024
Ein laufender Stakeholder-Dialog ist eine notwendige Voraussetzung, um die Anforderungen zur neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD und ESRS umsetzen zu können. Diese sind z. T. überaus detailliert und führen in der Praxis bis dato wenig geläufige Konzepte wie jenes der „stillen Stakeholder“ ein. Wie bereits in dargestellt wurde, erstrecken sich die Vorgaben der ESRS von der Wesentlichkeitsanalyse bis zu der inhaltlichen Beschreibung zum Ablauf dieses Dialogs im Nachhaltigkeitsbericht selbst. Der vorliegende Teil 2 betrachtet nun die Anforderungen an die Berichterstattung gemäß ESRS 2. Anschließend werden Umsetzungsbeispiele aus der Praxis vorgestellt und diskutiert. Hieraus lassen sich Rückschlüsse auf Best Practices und weiteren Entwicklungsbedarf ziehen.
Kernaussagen
Die ESRS machen in ESRS 2 konkrete Vorgaben zur Berichterstattung über den Stakeholder-Dialog.
Die bereits vorliegenden Nachhaltigkeitserklärungen sind von einer großen Vielfalt in der praktischen Umsetzung geprägt, lassen jedoch zugleich klare Handlungsfelder erkennen.
Ein professionell geführter Stakeholder-Di...