Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 07 | Minijob: Deutschlandticket als attraktive Zusatzleistung zur Mitarbeiterbindung
Die Minijob-Zentrale der DRV hat darauf aufmerksam gemacht, dass Arbeitgeber auch einem Minijobber steuer- und sozialversicherungsfrei die Kosten für ein Deutschlandticket erstatten dürfen. Ein entsprechender Zuschuss oder die Gestellung des Deutschlandtickets zusätzlich zum laufenden Verdienst ist bei der Prüfung, ob die monatliche Verdienstgrenze von 556 € für Minijobs eingehalten wird, nicht zu berücksichtigen.
Die Deutsche Rentenversicherung hat die Frage beantwortet, ob Arbeitgeber auch einem Minijobber steuer- und sozialversicherungsfrei die Kosten für ein Deutschlandticket erstatten dürfen.
Wird zusätzlich zum laufenden Verdienst das Deutschlandticket in Form eines Jobtickets gewährt oder ein Zuschuss gezahlt, ist der geldwerte Vorteil nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei. Und damit auch beitragsfrei. Das bedeutet: Der Zuschuss zählt in der Sozialversicherung nicht zum Verdienst. Er ist auch nicht bei der Prüfung zu berücksichtigen, ob die monatliche Verdienstgrenze von 556 € für Minijobs eingehalten wird.
Bei der Berechnung der Abgaben müssen Arbeitgeber somit bei einem Minijob den Wert des Zuschusses oder des Tickets nicht einbeziehen. Es fallen darauf keine So...