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NWB 26/2025 S. 1773

RWBestV | Rente steigt zum  um 3,74 %

Die Bundesregierung passt jährlich die Renten an die aktuelle wirtschaftliche Situation an. Dies geschieht durch die sog. Rentenwertbestimmungsverordnung (RWBestV), die der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Dieser hat der RWBestV 2025 am  zugestimmt. Durch die Verordnung steigt der aktuelle Rentenwert ab dem  bundeseinheitlich um 3,74 % auf 40,79 €. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung nach Berechnung der Bundesregierung einen Anstieg um 66,15 €/mtl. Der allgemeine Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Gegenwert, der einem Rentenpunkt (oder Entgeltpunkt) entspricht. Er gibt an, wieviel monatliche Rente ein Rentner für jeden gesammelten Rentenpunkt erhält. Für Landwirte wird der allgemeine Rentenwert von 18,15 € auf...