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Abgrenzung zwischen steuerpflichtiger Lieferung und nicht steuerbarem Gesellschafterbeitrag
Die Unternehmerstellung eines Gesellschafters folgt nicht aus der Unternehmerstellung der Personengesellschaft. Anders als im Einkommensteuerrecht (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) gilt im Umsatzsteuerrecht das Trennungsprinzip, nach dem der Gesellschafter nur aufgrund eigener Tätigkeiten Unternehmer sein kann. Die Unternehmereigenschaft ergibt sich damit nicht aus dem Erwerb oder dem Halten einer Beteiligung, sondern aus dem Umstand, dass der Gesellschafter selbst entgeltliche Leistungen selbständig und nachhaltig erbringt oder zumindest beabsichtigt, solche zu erbringen. Da die Gesellschaft umsatzsteuerlich von ihren Gesellschaftern zu unterscheiden ist, kann es sich dabei auch um Leistungen des Gesellschafters gegenüber der Personengesellschaft handeln. Insoweit ist die Abhängigkeit des Entgeltanteils vom Umfang des jeweiligen Leistungsbeitrags das entscheidende Merkmal der Abgrenzung zwischen nicht steuerbarem Leistungsbeitrag und steuerbarem Leistungsaustausch.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Im Verhältnis von Personengesellschaften zu ihren Gesellschaftern ist für die Beurteilung, ob ein Leistungsaustausch vorliegt, danach zu unterscheiden, ob ein nicht steuerbarer Gesellsc...