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BFH Urteil v. - IV B 125/92

Teilbetriebsveräußerung bei Betriebsaufspaltung (§ 16 EStG

Leitsatz

)

Bei der Veräußerung von Gegenständen des Betriebsvermögens durch das Besitzunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung kann nicht bereits dann als Teilbetriebsveräußerung angesehen werden, wenn sich die Veräußerung bei einheitlicher Betrachtung von Besitz- und Betriebsunternehmen als Teilbetriebsveräußerung darstellen würde.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 617 Nr. 9
GmbHR 1994 S. 815
CAAAA-98438

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