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Berufsrecht | Rechtsanwalt nicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs verpflichtet, wenn dies für ihn unzumutbar ist (FG)
Das FG Berlin-Brandenburg hat
entschieden, dass jedenfalls dann keine Pflicht zur Übermittlung der
Klageschrift als elektronisches Dokument nach § 52d Satz 1 FGO besteht, wenn
ein Rechtsanwalt beim FG eine Klage in eigener Sache erhebt, in der
Klageschrift seinen beruflichen Status nicht offenlegt und die Nutzung des
besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) für ihn unzumutbar ist (; Revision nicht
zugelassen).
Sachverhalt: Der Kläger ist Partner einer Rechtsanwaltssozietät. Die von ihm übermittelte Klageschrift enthielt keinen Hinweis auf seine Tätigkeit als Rechtsanwalt. Lediglich aus der Einspruchsentscheidung ergab sich, dass er Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Rechtsanwalt erzielte. Nachdem das Gericht dies beme...