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NWB Nr. 26 vom

Rechtswirkungen des Insolvenzverfahrens auf Steuerverfahren (Teil 2)

Dr. Günter Kahlert

Mit einem Insolvenzverfahren treten besondere Rechtswirkungen ein, die sich insbesondere auch auf Steuerverfahren auswirken. Die nachfolgenden Fallgruppen beruhen auf der BFH-Rechtsprechung und den Ansichten der Finanzverwaltung:

  1. [i]Insolvenzeröffnung über das Vermögen eines FeststellungsbeteiligtenIst über das Vermögen eines Gesellschafters einer rechtsfähigen Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) das Insolvenzverfahren eröffnet worden, so darf das für das Gewinnfeststellungsverfahren zuständige Finanzamt einen Gewinnfeststellungsbescheid gegenüber den nicht insolventen Gesellschaftern und dem insolventen Gesellschafter hinsichtlich der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen erlassen, die der Festsetzung von Steuern im Rang der Masseverbindlichkeiten dienen. Die Besteuerungsgrundlagen, die der Anmeldung von Steueransprüchen zur Insolvenztabelle dienen, sind rein informatorisch und ohne Regelungsgehalt anzugeben. Das für die Besteuerung zuständige Finanzamt ist für die Anmeldung der entsprechenden Steueransprüche zur Insolvenztabelle zuständig. Nach einem Widerspruch hat das für die Besteuerung zuständige Finanzamt einen Feststellungsbescheid gem. § 251 Abs. 3 AO zu erlas...