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BFH 11.03.2025 IX R 30/22, StuB 12/2025 S. 480

Kein Feststellungsinteresse für eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen eine Prüfungsanordnung

(1) Das für eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen eine Prüfungsanordnung erforderliche besondere Feststellungsinteresse i. S. von § 41 Abs. 1 FGO fehlt, wenn die Prüfungsergebnisse bereits bescheidmäßig umgesetzt worden sind (Anschluss an Senatsurteil vom - IX R 83/88, NWB FAAAA-93392, BStBl 1990 II S. 789). (2) Dies gilt auch, wenn die Umsetzung der Prüfungsergebnisse in mehreren Bescheiden unterschiedlicher Finanzbehörden erfolgt ist (Bezug: § 41 Abs. 1 FGO; § 50a EStG).

Praxishinweise

Es bedarf keines vorgelagerten gerichtlichen Feststellungsausspruchs zur Nichtigkeit, wenn es Ziel des Stpfl. ist, in einem Rechtsbehelfsverfahren gegen einen der Außenprüfung nachfolgenden Steuerbescheid ein Verwertungsverbot der Prüfungsfeststellungen zu erreichen. Anders als bei einer nur rechtswidrigen – aber wirksamen – Prüfungsanordnung k...BStBl 1990 II S. 789