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Gewinnfeststellung bei „Einmann“-KGaA
Die Grundsätze des Senatsurteils vom - I R 24/22, NWB DAAAJ-87133, zur Erforderlichkeit einer gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen der KGaA und ihrer persönlich haftenden Gesellschafter gelten auch dann, wenn die KGaA nur einen persönlich haftenden Gesellschafter hat, der zudem auch Inhaber sämtlicher Kommanditaktien ist („Einmann“-KGaA; Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG; § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG; § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 5 Nr. 1 AO).
Nach dem , NWB DAAAJ-87133, sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb der KGaA sowie ihre Verteilung auf die KGaA (Anwendung des § 9 Abs. 1 Nr. 1 KStG) und auf deren persönlich haftenden Gesellschafter (Anwendung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG) sowie mit ihnen im Zusammenhang stehende andere Besteuerungsgrundlagen entsprechend den für Mitunternehmerschaft...