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Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen
(1) Gegen die gesetzliche Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch für Zeiträume nach dem keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Anschluss an , NWB RAAAJ-56561, BStBl 2024 II S. 215). (2) Gegen § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch keine unionsrechtlichen Bedenken. (3) § 240 Abs. 1 Satz 1 AO steht auch im Einklang mit Art. 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Bezug: § 240 Abs. 1, § 370 AO; Art. 3 Abs. 1 GG).
Soweit der Kläger mit der Revision vortrug, die Erhebung von Säumniszuschlägen sei verfassungsrechtlich deshalb (teilweise) unzulässig, weil die vom BVerfG in seinem Beschluss vom - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, NWB TAAAH-87096 (BVerfGE 158 S. 282), herausgearbeiteten Grundsätze, nach denen die Verzinsung nach den §§ 233a, 238 AO i. H. von 0,5 % pro Monat für Ver...BStBl 2024 II S. 215BStBl 2023 II S. 304BStBl 2023 II S. 621