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Lohnsteuerliche Behandlung des Deutschlandtickets
Zum wurde das Deutschlandticket eingeführt. Es ermöglicht bundesweit Fahrten mit dem öffentlichen Nahverkehr. Ausgenommen sind der Fernverkehr sowie Fahrten mit privaten Anbietern. Nach Angaben der Bundesregierung nutzen rund 14 Mio. Fahrgäste das Deutschlandticket. Der Einführungspreis lag bei 49 €. Seit kostet das Deutschlandticket 58 €. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die Kosten für ein solches Deutschlandticket zu übernehmen oder das Ticket direkt zu stellen. Für die lohnsteuerliche Behandlung dieser Arbeitgeberleistungen kommen verschiedene Wege in Frage.
I. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 EStG
Das EStG sieht in § 3 Nr. 15 Satz 1 EStG folgende Steuerfreiheit vor:
„Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr gezahlt werden.“
Für eine Steuerfreiheit müssen demnach folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Arbeitgeberleistung,
zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (keine Entgeltumwandlung),
Fahrberech...