Umsatzsteuerliche Korrekturen ohne Stolperfallen
Nachträgliche Änderungen der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage sind im unternehmerischen Alltag und damit auch im Kanzleialltag häufig – etwa bei Preisnachlässen, Gutschriften, uneinbringlichen Forderungen oder rückgängig gemachten Leistungen. Gerade weil solche Vorgänge routinemäßig auftreten, werden sie leicht unterschätzt. Doch eine fehlerhafte oder verspätete Korrektur nach § 17 UStG kann zu Problemen führen.
§ 17 UStG regelt eindeutig, wie mit solchen Änderungen umzugehen ist – und zwar sowohl aufseiten des leistenden Unternehmers als auch beim Leistungsempfänger. Denn was auf der einen Seite zu einer Berichtigung der Umsatzsteuer führt, verlangt auf der anderen eine Anpassung des Vorsteuerabzugs. Diese Systematik ist im Grundsatz einfach, wirft aber in der praktischen Anwendung immer wieder Fragen auf: Wann genau ist eine Forderung als uneinbringlich zu behandeln? Wie verhält es sich bei nachträglichen Änderungen des Entgelts? Und wie sieht eine saubere buchhalterische Umsetzung bei der Rückgängigmachung einer Leistung aus?
Der Beitrag von Karl-Hermann Eckert ab greift dieses Thema praxisnah auf. Er stellt systematisch dar, wann eine Berichtigung der Umsatzsteuer vorzunehmen ist, wie sich dies auf den Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger auswirkt und welche Besonderheiten bei der Buchung zu beachten sind. Dabei liegt der Fokus auf der umsatzsteuerlichen Sichtweise – die ertragsteuerliche Behandlung spielt für die Korrektur keine Rolle.
Besonders hilfreich für den Kanzleialltag: Anhand konkreter Buchungsbeispiele zeigt der Autor, wie typische Sachverhalte sicher erfasst werden und worauf bei der Umsetzung in der Buchhaltung zu achten ist. So lässt sich vermeiden, dass aus alltäglichen Vorgängen unnötige Risiken entstehen.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre.
Herzliche Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
BBK 2025 Seite 529
VAAAJ-93497