Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neues zu Kryptowerten: Mehr Pflichten, mehr Unsicherheiten
Aktualisiertes
[i]BMF, Schreiben v. 6.3.2025, BStBl 2025 I S. 658Mit Schreiben v. (BStBl 2025 I S. 658) hat das BMF seine Verwaltungsauffassung zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Kryptowerten aktualisiert. Das überarbeitete Schreiben ist insbesondere deshalb relevant, weil es die ertragsteuerliche Behandlung erstmals mit detaillierten Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten verbindet und dadurch neue Verpflichtungen entstehen. Der Beitrag zeigt auf, welche inhaltlichen Änderungen gegenüber der Fassung von 2022 bestehen, welche neuen Pflichten nun zu beachten sind und welche praktischen Herausforderungen sich daraus für die Steuerpflichtigen und deren Berater ergeben.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie hier.
I. Einleitung
Die Neufassung des ersetzt das Vorgängerschreiben v. (BStBl 2022 I S. 668) und führt, neben vereinzelten Klarstellungen und terminologischen Präzisierungen, in erster Linie erstmals detaillierte Aussagen zu den Mitwirkungs- und Aufbewahrungspflichten ein.
[i]Überfällige AnpassungenDie Umbenennung des Schreibens von „Virtuellen Währungen und sonstigen Token“ hin zur Behandlung von „Kryptowerten“ stellt dabei weniger eine inhaltliche Neuerung als vielmehr ein überfälliges, begrüßenswertes Symbol dar. Die inter...