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BFH Urteil v. - X R 49/81 BStBl 1989 II S. 208

Gesetze: UStG (1967/1973) § 12 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Nr. 43 der Anlage 1ZT Vorschrift Nr. 4 zu Kap. 49, Tarifnr. 49.11

Leitsatz

Die Lieferung von Fremdenverkehrsprospekten (Faltprospekten) unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 43 der Anlage 1, wenn nach der Beschaffenheit und der erkennbaren Bestimmung der Prospekte Werbezwecke überwiegen (Vorschrift Nr. 4 zu Kap. 49 ZT i. V. m. Nr. 43 der Anlage 1). Ein inhaltlicher Bezug zu genannten Werbungtreibenden oder konkreten Leistungsangeboten eines genannten Werbungtreibenden ist nicht erforderlich.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 208
BFH/NV 1989 S. 4 Nr. 1
BFHE S. 200 Nr. 154,
MAAAA-98371

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