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NWB Nr. 24 vom Seite 1625

Erstes Steuergesetz vorgelegt

Univ.-Prof. Dr. Frank Hechtner | Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Steuerliches Investitionssofortprogramm

Friedrich Merz wurde am zum Bundeskanzler gewählt und ist damit nun gut einen Monat im Amt. Da die parlamentarische Sommerpause naht, hatten sich die Koalitionäre darauf verständigt, innerhalb der ersten 70 Tage erste Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Die übliche Frist von 100 Tagen wurde damit deutlich verkürzt. Zu diesem 70-Tage-Sofortprogramm gehört auch der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Um hier eine Beschleunigung des Verfahrens zu erreichen, wurde der Gesetzentwurf von den Koalitionsfraktionen eingebracht. Die erste Lesung im Bundestag zu dem Gesetzentwurf (BT-Drucks. 21/323) fand bereits am statt. Der Zeitplan ist insgesamt ambitioniert. Eine öffentliche Anhörung soll wohl am erfolgen, ein möglicher Abschluss des Verfahrens im Bundesrat könnte bereits am erfolgen.

Der Gesetzentwurf greift erste Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag auf. Mit den Maßnahmen sollen Investitionsanreize gesetzt und das Wirtschaftswachstum wieder angekurbelt werden, so dass Deutschland sich hinsichtlich der Wettbewerbsbedingungen verbessert. Wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs sind die stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes um jeweils 1 Prozentpunkt jährlich ab 2028 mit dem Ziel von dann 10 % im Jahr 2032. Hierzu korrespondierend werden die Thesaurierungssätze nach § 34a EStG für nicht entnommene Gewinne von 28,25 % auf 27 % (2028) und dann auf 25 % (2032) abgesenkt. Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG soll erneut eingeführt werden. Begünstigt werden Wirtschaftsgüter mit Anschaffung oder Herstellung zwischen dem und dem . Gegenüber der ausgelaufenen Regelung wird der Prozentsatz von 25 % auf 30 % erhöht. Dies entspricht den Aussagen im Koalitionsvertrag. Allerdings wird die degressive AfA wie bisher begrenzt, hier nun auf das Dreifache der linearen AfA. Ferner steht im Koalitionsvertrag, dass diese verbesserte Abschreibungsbedingung für 2025 gelten solle, nunmehr ist lediglich das zweite Halbjahr angesprochen. Die Anschaffung von Elektroautos im Betriebsvermögen soll ebenfalls steuerlich begünstigt werden mit beschleunigten Abschreibungen innerhalb von sechs Jahren: 75 % (Jahr der Anschaffung), 10 %, 5 %, 5 %, 3 %, 2 % in den Folgejahren. Weiterhin ist eine Anhebung der Grenze bei der Dienstwagenbesteuerung beim Bruttolistenpreis von 70.000 € auf 100.000 € geplant. Ebenfalls soll die Forschungszulage leicht ausgeweitet werden.

Dem Finanztableau ist zu entnehmen, dass die Maßnahmen in 2029 zu kassenwirksamen Mindereinnahmen von 17 Mrd. € führen. Dieser Wert dürfte sich noch erhöhen, da die Senkung des Körperschaftsteuersatzes erst in 2032 abgeschlossen ist. Vor dem Hintergrund der aktuellen Steuerschätzungen aus Mai 2025 mit geschätzten Mindereinnahmen in der Summe von ca. 80 Mrd. € bis 2029 wird sich die Frage der Finanzierung stellen. Die Länder haben jedenfalls jetzt schon auf finanzielle Kompensationen gedrungen. Insofern bleibt abzuwarten, ob das Gesetz ohne Probleme auch den Bundesrat passieren wird.

Frank Hechtner

Fundstelle(n):
NWB 2025 Seite 1625
SAAAJ-93083